BAUZ – Todessturz durch Dach – Ab durch die Mitte

P./Niedersachsen. – Paavo L. (49) ist immer noch geschockt. Er sah seinen Kollegen durchs Dach stürzen. „Es knackte, als würde Eis brechen, dann versank Arne in den Tiefen der Halle. Unfassbar! Er war doch lange Jahre als Dachdecker tätig.“

Sturz Dach amhArne J. (57) und sein Kollege Paavo L. sind die guten Seelen des Betriebes. Am Wochenende sind sie als Hausmeister unterwegs. Dazu gehören Aufräumarbeiten, Gartenpflege und kleinere Instandhaltungen an den Betriebsgebäuden. In diesem Fall sollten die Anschlussleisten des flach geneigten Betondachs der Sackwarenhalle zum dahinter liegenden höheren Gebäude mit Silikon abgedichtet werden. Für Arne als erfahrenen Dachdecker Routine. Und so stiegen Arne und Paavo mit Silikonkartuschen ausgerüstet auf das Dach.

Aber anstatt mit den Abdichtarbeiten zu beginnen, betraten beide das danebenliegende Dach aus Eternitplatten. Eigentlich verbotenes Gelände. „Arne wollte prüfen, ob die Regenrinnen da drüben gereinigt werden sollten“, berichtet Paavo. Dabei betrat Arne eine Lichtplatte, die wegen der Verwitterung nicht zu erkennen war. Diese hielt Arnes Gewicht nicht stand. Als sie mit lautem Knacken brach, stürzte Arne 4 m tief in die Lagerhalle und schlug mit dem Kopf auf dem Betonboden auf. Paavo alarmierte sofort einen Kollegen, der den Rettungsdienst rief. Gemeinsam brachen sie die verschlossene Halle auf, um Arne zu bergen. Doch Arne war schon nicht mehr am Leben.

 

Dach Sturz amh AbsturzDas Dach nebenan bestand aus Eternitplatten und war nicht begehbar. Die Lichtplatte war wegen der starken Verwitterung für Arne nicht erkennbar. „Es war verboten, die Dachflächen zu betreten, die mit Eternitplatten eingedeckt sind.“

Sicherheitsfachkraft (48) „Der Unfall zeigt, was passieren kann, wenn ein nicht begehbares Dach ohne Sicherungsmaßnahmen begangen wird“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Da Herr J. ein erfahrener Dachdecker war, wurde betriebsseitig auf eine Gefährdungsbeurteilung und eine Unterweisung zu den Dacharbeiten verzichtet. Die zuständige Sicherheitsfachkraft hatte jedoch nach eigenen Angaben ausdrücklich verboten, Dachflächen zu betreten, die mit Eternitplatten eingedeckt sind. Zum Prüfen der Regenrinnen auf dem Nachbardach gab es keinen Auftrag.“

Artikel aus der Präventionszeitung BAUZ der BG RCI – Ausgabe 01/15 – Juni 2015 – BG RCI

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