Revision und Zertifizierung von Absturzsicherungen
amh prüft und ertüchtigt bestehende Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssysteme
Bei der Prüfung Ihrer Anschlageinrichtungen begutachten wir die verbauten Bestandteile des Systems und beurteilen die Sicherheit. Dies tun wir anhand der Einbaudokumentationsunterlagen. Sofern diese nicht vorhanden sind, prüfen wir nach Herstellervorgabe. Ist dieser nicht zu ermitteln, müssen die Befestigungen stichprobenartig direkt am Untergrund geprüft werden. Findet sich bei dieser Stichprobe nur eine Befestigung die nicht korrekt sitzt, müssen alle Stützen des Systems bzw. alle Anschlageinrichtungen geprüft werden. amh prüft und ertüchtigt Ihr System soweit möglich.
Ist eine Ertüchtigung aufgrund von Sicherheitsbedenken oder wirtschaftlicher Gründe nicht möglich, sperren wir die bestehenden Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen für die Nutzung und raten zum Austausch oder bieten weitere Alternativen an.
Weitere Informationen zur Prüfung von Absturzsicherungen, Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssystemen
Jetzt Termin vereinbaren per Mail oder telefonisch unter: +49 (30) 93 95 36-0
Die Haftung für die Sicherheit auf dem Dach liegt beim Gebäudebetreiber.
Vertrauen Sie daher nur eigenem und ausgebildetem Personal von Herstellern – amh bietet Ihnen über 30 Jahre Erfahrung. Sachkundige PSAgA nach BGG 906 sind nicht befähigt, Prüfungen an Absturzsicherungen und Seilsicherungen durchzuführen.
2 Kommentare
Sehr geehrte Damen u. Herren,
beim Lesen Ihrer Seite verwunderte mich etwas Ihre Mitteilung „Sachkundige PSAgA nach BGG 906 sind nicht befähigt, Prüfungen an Absturzsicherungen und Seilanlagen durchzuführen.“ Bezieht sich Ihre Mitteilung speziell auf „amh-Produkte“ oder generell? Mein bisheriger Kenntnisstand war der, dass gerade Sachkundige nach BGG 906 geeignet sein sollen, Absurzsicherungen/Anschlageinrichtungen zu prüfen. (s.auch BGI 5164)
An einer kurzen Antwort bin ich sehr interessiert und danke im Voraus.
MfG G.Gierschke
Sehr geehrter Herr Gierschke,
vielen lieben Dank für Ihren Kommentar. Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Website bereits mit wertvollen Informationen versorgen konnte.
Wir werden häufig mit der Frage konfrontiert, wer bestehende Anschlageinrichtungen (Anschlagpunkte & Seilsicherungssysteme) auf dem Dach prüfen darf.
Es ist jedoch so, dass Teilnehmer des Sachkunde-Lehrgangs (nach DGUV Grundsatz 312-906, ehem. BGG 906) nur die persönlichen Ausrüstungsgegenstände der PSAgA (Auffanggurt, Verbindungsmittel, etc.) prüfen dürfen, nicht aber fest verbaute Anschlageinrichtungen.
Dies geht leider noch nicht so ganz eindeutig aus den von Ihnen zitierten DGUV-Informationen 201-056 hervor. Ein erster Hinweis ist jedoch enthalten. In der überarbeiteten Version muss neben dem Sachkundelehrgang, gemäß DGUV Grundsatz 312-906 auch eine Ausbildung durch Hersteller komplexer Anschlageinrichtungen erfolgen.
Bei der Prüfung Ihrer Absturzsicherungen raten wir Ihnen daher dazu, sich ausschließlich auf Hersteller von Absturzsicherungen zu verlassen, da diesen die Montagebedingungen und Erfordernisse bestens vertraut sind.
Hinzu kommt, dass seit 2012, nach einer Änderung der PSA – Richtlinie, durch die Europäische Kommission, Anschlageinrichtungen gemäß EU-Bauproduktenrichtlinie behandelt werden müssen. In der Folge hat das Deutsche Institut für Bautechnik Absturzsicherungen, die fest mit dem Gebäude verankert sind sowie für den dauerhaften Verbleib auf dem Dach bestimmt sind, in die Bauregelliste aufgenommen. Daraus folgt, dass sämtliche AE über eine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (erkennbar am Ü-Zeichen mit Zulassungsnummer) verfügen müssen.
Spätestens mit Beschluss vom 24.11.2015 der EU – Kommission, Absturzsicherungen, gemäß DIN EN 795, Klassen A, C und D aus der PSA – Richtlinie herauszunehmen, muss es daher so sein, dass ausschließlich Hersteller und deren autorisierte Subunternehmer sowie als unabhängige Instanz amtlich anerkannte und vereidigte Sachverständige fest mit dem Bauwerk verbundene Anschlageinrichtungen prüfen dürfen. Ein dreitägiger Sachkundelehrgang kann die neuen Richtlinien zur Montage von Anschlageinrichtungen nicht in ausreichendem Maße erfassen.
Bei weiteren Fragen zu diesem oder weiteren Themen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Stefan Brinkemper
Leitung Marketing & Vertrieb
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