Anschlageinrichtungen – Beratungshaftung des Handels

Der Dachdeckerverband Nordrhein hat einen Infobrief zum Thema Anschlageinrichtungen und
Beratungshaftung des Handels herausgebracht.
Achten Sie als Händler sowie auch als Verarbeiter stets darauf, alle erforderlichen Dokumente
an den jeweiligen Empfänger und insbesondere den Bauherrren/Gebäudebetreiber weiterzureichen.
Neueste Kommentare