Prüfung von Absturzsicherungen

Absturzsicherungen können Leben retten und Unfälle verhindern. Deshalb ist es wichtig sie regelmäßig zu überprüfen. Das sieht auch der Gesetzgeber so: Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber, Gebäudebetreiber oder -inhaber Mitarbeiter vor Gefahren schützen müssen. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und die Berufsgenossenschaften erklären, wie die Absturzsicherungen geschaffen sein und geplant werden müssen.
Viele dieser Sicherungen, die ab einer Absturzhöhe von nur 3 Metern bei Flachdächern verpflichtend sind, bestehen aus einem Seilsystem oder fest installierten Anschlageinrichtungen. Nach einer gesetzlichen Änderung im Jahre 2012 sind Absturzsicherungen, die fest mit dem Bauwerk verankert sind bzw. für den dauerhaften Verbleib auf dem Dach vorgesehen sind, in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) aufgenommen worden. Dies betrifft Systeme, die bisher gemäß DIN EN 795:2012 Klassen A, C und D geprüft wurden. Aufgrund ihrer neuen Zuordnung zu den Bauprodukten, müssen Absturzsicherungen zusammen mit der dazugehörigen Befestigungstechnik am jeweiligen Untergrund geprüft werden.
Wer darf prüfen?
Absturzsicherungen, insbesondere Seilsysteme und Anschlageinrichtungen, können mit allerlei Vorschriften und Zertifizierungen aufwarten. Gerade in der Befähigung der Prüfer dieser so wichtigen Anlagen gibt es aber noch Unstimmigkeiten.
Derzeit darf jeder Anschlageinrichtungen prüfen, der einen dreitätigen Sachkunde-Lehrgang (gemäß DGUV Grundsatz 312-906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (ehem. BGG 906)) absolviert hat und darüber hinaus über besondere Ausbildung des Herstellers einer komplexen Anschlageinrichtung verfügt. Wer jedoch den Lehrgang ausführen darf und welche Inhalte der Hersteller vermitteln muss ist nicht geregelt.
In den Richtlinien der Berufsgenossenschaften ist ausdrücklich von Sachkundigen die Rede, nicht von Sachverständigen. Während die Wörter im Alltag oft Synonym verwendet werden, muss im fachlichen Umfeld deutlich unterschieden werden. Sachkundige verfügen demnach über ausreichende Kenntnisse in einem Fachgebiet, während Sachverständige besonders gute fachliche Kenntnisse vorweisen müssen.
Die Prüfung einer Absturzsicherung, die im Notfall Leben retten und einen Absturz verhindern kann, sollte unserer Meinung nach nicht bloß Sachkundigen ausgebildet in einem dreitätigen Kurs überlassen werden, sondern erfahrenen Sachverständigen. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Absturzsicherungssysteme und Anschlageinrichtungen, erfordert es mehr Erfahrung um die Qualität dieser Einrichtungen bewerten zu können, als in einem kurzen Kurs vermittelt werden kann. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Da der Begriff „Sachverständiger“ nicht rechtlich geschützt ist, sollte ein amtlich anerkannter und vereidigter Sachverständiger die Prüfung übernehmen.
Dem gibt der im November 2015 veröffentlichte Beschluss der EU-Kommission Recht. Aus diesem geht hervor, dass Absturzsicherungen, gemäß DIN EN 795:2012 Klassen A, C und D den Bauprodukten zuzuordnen sind. Aus unserer Sicht führt dies dazu, dass ausschließlich Hersteller und deren autorisierte Subunternehmer, sowie amtlich anerkannte und vereidigte Sachverständige, die fest mit dem Bauwerk verbundenen Anschlageinrichtungen prüfen dürfen.
Dies sollte unserer Meinung nach auch in den Richtlinien der DGUV/Berufsgenossenschaften festgehalten werden. Gern halten wir Sie in unserem Blog zu diesen und weiteren Themen auf dem Laufenden.
amh – Ihr Partner für die Prüfung von Absturzsicherungen
Die amh Flachdach-Sicherung GmbH verfügt durch ihre jahrelange Erfahrung mit Absturzsicherungen und als Hersteller eigener Produkte über alle nötigen rechtlichen und fachlichen Kompetenzen, um die jährliche Prüfung durchzuführen. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen gern weiter.
2 Kommentare
DGUV (Deutsche Gesellschaft für Unfallversicherung) ???????
Bei Ihnen hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen.
DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (so ist es richtig)
Sie haben selbstverständlich Recht, der Fehler ist korrigiert. Ihr amh Web-Team
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