amh Flachdachabsturzsicherung – der sichere Anker jeder Absturzsicherung

Eine Absturzsicherung kann nur Leben retten, wenn sie sicher mit dem Gebäude verbunden ist. Diese Verbindungsstücke müssen vor allem eins sein: zuverlässig. Welchen Voraussetzungen eine amh Flachdachabsturzsicherung entsprechen muss, um zuverlässig Sicherheit zu gewährleisten, erfahren Sie hier.

Was sind amh Flachdachabsturzsicherungen?

Für Flachdachabsturzsicherung gibt es viele Wörter: Anschlagpunkte, Einzelanschlagpunkte, Anschlageinrichtungen. Alle Begriffe bezeichnen die Ankerpunkte, die Absturzsicherungen mit dem Dach oder Gebäude verbinden. Anschlagpunkte dienen zur Absturzsicherung und bieten individuellen Schutz, Höhenarbeiter nutzen die Anschlageinrichtungen zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Das ist gängige Praxis, wenn keine kollektiven Schutzmaßnahmen, wie etwa Dachgeländer, getroffen werden können.

Die Wahl der richtigen Flachdachabsturzsicherung

Welche Flachdachabsturzsicherungen die richtigen sind, um Sicherheit auf dem Dach zu garantieren, hängt vom Zweck und natürlich von den baulichen Gegebenheiten ab. Verschiedene Untergründe verlangen nach verschiedenen Einzelanschlagpunkten – nur so kann eine sichere Absturzsicherung entstehen. Bestimmende Faktoren bei der Auswahl der richtigen Flachdachabsturzsicherung sind der Montagegrund, seine Art und die Dicke beziehungsweise Tiefe. Ein Betondach unterscheidet sich hier maßgeblich von einem Metalldach. Auch Höhe und Art der Dämmschicht sind ausschlaggebend. Ebenfalls von großer Bedeutung sind Art und Hersteller der Dachabdichtung sowie die Höhe der Auflageschicht, wie zum Beispiel bei einem Grün- oder Kiesdach.

Bauaufsichtliche Zulassung und DIN

Flachdachabsturzsicherungen unterliegen der DIN EN 795, unterteilt nach verschiedenen Klassen. Klasse A sind Anker, Anschlagpunkte, die dauerhaft an einer baulichen Einrichtung befestigt sind.

Klasse B sind transportable und vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen, wie Führungsseile oder Trägerklemmen. Klasse C und D beinhalten Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil oder horizontaler Führungsschiene. Klasse E ist den durch Eigengewicht gehaltenen Anschlageinrichtungen vorbehalten.

Um kontinuierlich Schutz zu gewährleisten, wird häufig mit Flachdachabsturzsicherungen der Klassen A, C und D gearbeitet, die dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind.

Seit 2012 sind Einzelanschlagpunkte sowie Anschlageinrichtungen dieser Klassen A, C, D daher in die Bauregelliste aufgenommen. Da diese Anschlagpunkte für den dauerhaften Verbleib am Gebäude bestimmt sind, werden sie zu den Bauprodukten gezählt. Sämtliche Absturzsicherungen werden seither zusammen mit der jeweiligen Befestigung für verschiedene Untergründe geprüft und erhalten nach erfolgreicher Prüfung die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Als Kennzeichen für diese Zulassung gilt das Ü-Zeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt. Alle fest installierten Anschlagpunkte müssen über die bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Sonst droht der Einbau von Mängeln.

Jährliche Überprüfung von Absturzsicherungen und PSAgA

amh Flachdachabsturzsicherungen, Seilsysteme sowie persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz bedürfen der jährlichen Überprüfung durch zertifizierte Experten. Das ist in der DGUV Regel 112-198 vorgeschrieben.

Vor allem Flachdachabsturzsicherungen, die vor 2012 oder danach ohne Montagedokumentation installiert worden sind, bedürfen der genauen Überprüfung. Das Ü-Zeichen des DIBt ist nicht nur ein Indiz für die bauaufsichtliche Zulassung, sondern stellt auch besondere Dokumentatiosanforderu

Die jährliche Überprüfung sollte nur von intensiv geschultem Personal durchgeführt werden. Sachkundige PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) sind nicht befähigt, Prüfungen an Absturzsicherungen und Seilsicherungen durchzuführen. Im Zweifelsfall wird der Firmeninhaber oder Inhaber des Gebäudes für einen Schaden haftbar gemacht. amh verfügt als Hersteller, Experte für Flachdächer und Dachdeckerbetrieb über ausreichend geschultes Personal, um Seilsysteme und Einzelanschlagpunkte sicher zu überprüfen.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die Gesetze sind sich einig: Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen sichere Arbeitsplätze zu bieten. Um das durchzusetzen wird eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. (ArbSchG). Besteht laut Gefährdungsbeurteilung die Gefahr, dass Beschäftigte abstürzen könnten ist eine Absturzsicherung verpflichtend für alle Gefahrenzonen (ArbStättV). Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren eine gefährliche Absturzhöhe unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einem Meter Fallhöhe. Dieser Wert kann bei baulichen Besonderheiten wie hervorragenden Metallstäben, noch unterschritten werden. Einen ausführlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen von Absturzsicherungen im Arbeitsschutz bekommen Sie hier: http://amh-berlin.de/2016/04/27/gesetze-und-verordnungen-zum-arbeitsschutz-und-absturzsicherungen/

Auch die DGUV Vorschrift „Bauarbeiten“ regelt in II §12 sehr genau, in welchem Fall und ab welcher Fallhöhe Absturzsicherungen vorhanden sein sollten. So zum Beispiel unabhängig von der Fallhöhe an Arbeitsplätzen an oder über Wasser, oder bereits ab 1 Meter Fallhöhe bei offenen Treppen oder Bedienungsständen von Maschinen.

Haben Sie Fragen zu amh Flachdachabsturzsicherungen, der Überprüfung der Anschlagpunkte und Sicherungssysteme oder den rechtlichen Vorgaben? Unsere amh-Experten für Absturzsicherungen helfen Ihnen gern weiter.

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