Anschlageinrichtungen Typ E: auflastgehaltene Stützen nicht für dauerhafte Nutzung zulässig

Zulassung auflastgehaltene Stützen Titelbild

Wenn es um die baurechtliche Zulassung von Absturzsicherungssystemen geht, steckt der Teufel im Detail. Für Experten wie amh ist es daher wichtig, sich stets über gesetzliche Feinheiten, Änderungen und Neuheiten auf dem Laufenden zu halten. Nur so können wir unseren Kunden Absturzsicherungen bieten, die den geltenden Regeln entsprechen und vollständig zugelassen sind.

Ein aktuelles Beispiel zeigt jedoch, dass dies in der Branche nicht selbstverständlich ist. So konnten wir einer Broschüre zu einer Anschlageinrichtung Typ E (auflastgehaltene Anschlageinrichtungen) entnehmen, dass diese ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung montiert und dauerhaft genutzt werden kann. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Wir sind dem problematischen Sachverhalt auf den Grund gegangen und haben dafür beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nachgefragt.

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