Wiederkehrende Prüfung von Absturzsicherungen
Ob beim Bau, bei Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen – in vielen Berufsgruppen gehört das Arbeiten in der Höhe zum Alltag. Damit sich auf Dächern und Baustellen trotz des hohen Risikos keine Unfälle ereignen, müssen sich die Verantwortlichen an die Vorschriften zur Unfallverhütung der Berufsgenossenschaften (BG BAU) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) halten. Dazu gehört es einerseits, das Personal mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) auszustatten, andererseits Gefahrenstellen am Dach durch installierte Vorrichtungen (amh Flachdachabsturzsicherung, Seilsysteme, Geländer) abzusichern.
Des Weiteren stehen Bauherren, Gebäudeverwalter und -eigentümer in der sogenannten Prüfpflicht. Diese umfasst die Abnahmeprüfung temporärer und fester Absturzsicherungssysteme, die regelmäßige Sachkundigenprüfung nach mindestens zwölf Monaten sowie die Prüfung im Rahmen der großen Werksbauprüfung nach DIN 4131 und DIN 1076.
DGUV verlangt jährliche Prüfung von Flachdachabsturzsicherungen
Die fortlaufende, nachträgliche Prüfung und Wartung von Anschlageinrichtungen wird auch als Sachkundigenprüfung bezeichnet. Diese muss laut Richtlinien der DGUV und UVV wenigstens einmal jährlich durchgeführt werden. Im Rahmen der wiederkehrenden Sachkundigenprüfung kontrolliert ein fachkundiger Gutachter, ob sich die Absturzsicherung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und weiterhin betrieben werden darf. Dazu wird jeder Anschlagpunkt inklusive seiner Verankerung einer Sicht- und Funktionskontrolle unterzogen. Wenn sich eine Flachdachabsturzsicherung während einer solchen Prüfung unter Belastung verformt, lockert oder gar abbricht, ist eine Erneuerung der Absturzsicherung erforderlich. Darüber hinaus sollte die Schutzausrüstung ausgetauscht werden, wenn sie stark verschmutzt ist, sie Chemikalien oder einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt war.
Achtung: Verschleiß und Beschädigungen oft nicht sichtbar
Im Rahmen jeder Inspektion werden stets alle Elemente der Absturzsicherung und der PSAgA geprüft, unter anderem Auffanggurte, Anschlagmittel, amh Flachdachabsturzsicherungen, Verbindungsmittel, Geländer, Schienen und Seilsysteme. Die Beeinträchtigung von Anschlagpunkten ist in den meisten Fällen auf Feuchtigkeit und Frost zurückzuführen. Materialien wie Gummi oder Metall leiden unter der Witterung und werden brüchig. Zudem können Verankerungen unterspült und Fundamente ausgehöhlt werden. Eine sichere Verankerung der Anschlagpunkte kann dann nicht mehr gewährleistet werden. Bei der Persönlichen Schutzausrüstung kommt der Verschleiß der Textilien hinzu: Nähte reißen auf, Beschriftungen werden unleserlich, auch eine zu lange Lagerung trägt zur Ermüdung des Materials bei. Häufig handelt es sich um Beschädigungen, die man mit bloßem Auge nicht erkennen kann und die besonders tückisch sind. Die alljährliche Funktionsprüfung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Unfallvorbeugung.
Regelmäßige Inspektion von Absturzsicherungen: Wann ändern sich die Fristen?
Normalerweise müssen Absturzsicherungen alle zwölf Monate einer Sachkundigenprüfung unterzogen werden. Unter besonderen Umständen kann sich die Frist jedoch auch verkürzen beziehungsweise verlängern. Anschlageinrichtungen und Persönliche Schutzausrüstung bedürfen beispielsweise einer schnelleren Inspektion, wenn nach Sichtung Mängel festgestellt wurden oder es im Falle eines Absturzes zur übermäßigen Belastung gekommen ist. Auch wenn sich die Bausubstanz ändert, zum Beispiel das Dach saniert wird, müssen Anschlagpunkte für eine fortbestehende Nutzung geprüft werden. Eine seltenere Prüfung als zwölf Monate ist nur dann zulässig, wenn der Anschlagpunkt fest am Bauwerk montiert ist und weniger als einmal im Jahr verwendet wird.
Wartung von Absturzsicherungen im Zuge der großen Stahlbauprüfung
Die Prüfung von Flachdachabsturzsicherungen ist auch Teil der umfassenden Stahlbauprüfung bzw. Werksbauprüfung, die im Hochbau gemäß DIN 4131 bzw. DIN 1076 alle sechs Jahre fällig ist. Mithilfe der wiederkehrenden Bauwerksprüfung sollen Kenntnisse über die Stabilität, Beständigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit eines Bauwerks eingeholt werden. Grundsätzlich berücksichtigt die Bauzustandserfassung alle Aspekte eines Gebäudes, unter anderem Träger, Decken, Keller, Anbauten, die Fassade und eben alle Arten der Absturzsicherung sowie Sicherungseinrichtungen.
Eine Werksbau- oder Stahlbauprüfung durchläuft zwei Stufen: Sichtprüfung und handnahe Prüfung. Bei Anschlagpunkten sowie Seil- und Schienensystemen beinhaltet dies eine Belastungsprüfung und eine Prüfung der sachgerechten Montage. Dabei wird geschaut, ob Anschlagpunkte hinsichtlich Absturzhöhe und möglichen Pendelschwingungen sinnvoll angebracht wurden. Ebenso sollten Absturzsicherungen eine zügige Rettung von herabgefallenen Personen ermöglichen. Kurzum: Der Umgang mit Schutzausrüstungen und Absturzsicherungssystemen sollte in der Alltaxpraxis ohne Einschränkungen und große Umstände erfolgen können.
Wer darf prüfen? Anforderungen an einen Sachkundigen
Als Sachkundige werden diejenigen Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Weiterbildung oder Erfahrung in der Lage sind, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie amh Flachdachabsturzsicherungen umfassend prüfen zu können. Fachpersonal zeichnet sowohl technisches als auch rechtliches Wissen aus, unter anderem bezüglich zulässiger DIN-Normen, Vorschriften der Genossenschaften, des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Über welche Inhalte ausgewiesene Sachkundige informiert sein müssen, ist im DGUV-Grundsatz 312-906 (BGG 906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz“) nachzulesen.
amh ist Ihr Prüfservice für Anschlageinrichtungen und Schutzausrüstung
Als erfahrene Sachverständige für Sicherungseinrichtungen auf Dächern aller Art stehen wir Ihnen bei der Montage, Inspektion und Ertüchtigung Ihrer Absturzsicherung zur Seite. Wir übernehmen für Sie die Abnahmeprüfung neuer Systeme sowie die wiederkehrende Prüfung bestehender Absturzsicherungen und PSA gegen Absturz. Auch im Rahmen einer anstehenden Stahlbau- oder Werksbauprüfung führen wir für Sie die erforderlichen Belastungsprüfungen an den Absturzsicherungen durch.
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