Absturzsicherungen: Montage von Anschlageinrichtungen für jedes Dach

Montage Anschlageinrichtungen

Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern muss ein Dach laut Dachverband der Berufsgenossenschaften (DGUV) mit einem Sicherungssystem gegen Absturz ausgestattet sein. Für die Umsetzung der DGUV-Richtlinien ist in der Regel der Eigentümer, Bauherr oder Hausverwalter verantwortlich. Durch das Anbringen von Absturzsicherungen sorgt er dafür, dass sich Personen mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sicher auf seinem Dach bewegen können. Die Montage von Anschlagpunkten dient der Vermeidung von Unfällen und somit dem Arbeitsschutz von Höhenarbeitern, die Wartungs-, Pflege- oder Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach durchführen müssen. Erfahren Sie jetzt, welche Möglichkeiten es bei der rechtssicheren Befestigung von Absturzsicherungen auf Dächern gibt.


Mehr lesen