Absturzsicherung durch Geländer: Basisschutz für jedes Dach

Dachgeländer als Absturzsicherung auf einem Dach

Etwa jeder zehnte tödliche Arbeitsunfall wird nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz durch einen Absturz verursacht. Auch wenn es nicht jedes Mal tödlich ausgeht, sind die durch den Fall verursachten Verletzungen meist schwer. Das Arbeitsschutzgesetzt regelt deshalb im Anhang unter Punkt 2.1 den „Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen“ und schreibt vor, dass „Arbeitsplätze (…) mit Schutzvorrichtungen versehen sein [müssen], die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen (…).“

Eine Absturzgefahr besteht laut Arbeitsschutzgesetz bereits ab einer Höhendistanz von mehr als einem Meter zwischen Absturzkante und der darunter liegenden Fläche oder auch Gegenstand. Als geeignete Form der Absturzsicherung ist dabei jede Art von Umwehrung, wie zum Beispiel Brüstungen und Geländer, erlaubt.

Die Brüstung ist meist ein massives Bauteil, welches fest mit dem Gebäude verbunden ist. Ein Geländer kann darüber hinaus auch provisorisch und vorrübergehend eingesetzt werden. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Arbeitsfläche nach Baufertigstellung oder nach Abschluss von Arbeiten keine für die Allgemeinheit begehbare Fläche ist. Mobile Geländer sind dann eine praktische Lösung, wenn eine dauerhafte Absturzsicherung nicht notwendig ist.


Mehr lesen