Neue Arbeitsstättenverordnung: Welche Bedeutung hat sie für den Arbeitsschutz auf Dächern?

Neue Arbeitsstättenverordnung / ArbeitsschutzAm 3. Dezember 2016 trat die vom Bundeskabinett beschlossene Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft. Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, welche Anforderungen Betriebe beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu erfüllen haben. Die novellierte Fassung enthält gleich mehrere Neuerungen, die auch die Dachsicherheit berühren. Mehr lesen

Absturzsicherung im Hamburger Hafen ermöglicht sicheren Landgang

amh sorgt für Absturzsicherung im Hamburger Hafen Titelbild

Berufsgenossenschaften beschäftigen sich seit vielen Jahren schon mit der Sicherheit für Kapitäne und Schiffsarbeiter in der Binnenschifffahrt. Maßgeblich für eine Verbesserung des Arbeitsschutzes ist die Gestaltung des Landgangs, denn auf dem Weg zwischen dem festgemachten Binnenschiff und der Landanlage ereignen sich oft schlimme Unfälle. Insbesondere die nicht selten mehrere Meter hohe Kaimauer stellt eine Gefahrenquelle dar. Um sie zu überwinden, muss eine unebene, rutschige Fläche, die von Regen bis Schnee allen Witterungen ausgesetzt ist, erklommen werden. Das Absturzrisiko bei Landgängen ist entsprechend hoch. Für mehr Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung in Häfen setzen sich neben den Hafenbetreibern insbesondere die GB Verkehr und Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ein.

Einen wichtigen Beitrag zur Absturzsicherung in der Binnenschifffahrt leistet unser Kunde Kühling & Co. GmbH an den Kaimauern des Hamburger Hafens. Das jüngste Beispiel dafür ist eine Sonderkonstruktion, die an der Absturzkante montiert wurde, um Kapitäne beim Hinaufklettern gegen Absturz zu sichern. Der amh Ösenanker konnte dabei maßgeblich zur Lösung des Sicherheitsproblems am Kai beitragen.

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Anschlageinrichtungen Typ E: auflastgehaltene Stützen nicht für dauerhafte Nutzung zulässig

Zulassung auflastgehaltene Stützen Titelbild

Wenn es um die baurechtliche Zulassung von Absturzsicherungssystemen geht, steckt der Teufel im Detail. Für Experten wie amh ist es daher wichtig, sich stets über gesetzliche Feinheiten, Änderungen und Neuheiten auf dem Laufenden zu halten. Nur so können wir unseren Kunden Absturzsicherungen bieten, die den geltenden Regeln entsprechen und vollständig zugelassen sind.

Ein aktuelles Beispiel zeigt jedoch, dass dies in der Branche nicht selbstverständlich ist. So konnten wir einer Broschüre zu einer Anschlageinrichtung Typ E (auflastgehaltene Anschlageinrichtungen) entnehmen, dass diese ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung montiert und dauerhaft genutzt werden kann. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Wir sind dem problematischen Sachverhalt auf den Grund gegangen und haben dafür beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nachgefragt.

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Wir übernehmen die Montage von Absturzsicherungen auch für Dachdecker

Montageservice von Absturzsicherungen für DachdeckerDer Dachdecker / Verarbeiter als Fachmann in allen Belangen zum Thema Dach- und Wandabdichtung ist für gewöhnlich auch der erste Ansprechpartner, wenn es um Absturzsicherung geht. Sowohl beim Neubau als auch bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an Bestandsimmobilien ist er es, der für die fachgerechte Anbringung von Anschlageinrichtungen sowie für die Öffnung, Schließung und Abdichtung von Dächern sorgt. Deshalb beauftragen Gebäudetreiber, die ein Dach absichern lassen möchten, nicht selten Dachdeckerbetriebe mit der Planung und Anbringung eines Absturzsicherungssystems. Seit jedoch im Jahr 2012 der Dokumentationsaufwand für Absturzsicherungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erheblich gestiegen ist, sehen sich immer mehr Dachdecker nicht mehr dazu befähigt, solche Aufträge angemessen durchführen zu können – sei es aus Kenntnis- oder Zeitmangel.

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Montagedokumentation von Absturzsicherungen: Wir übernehmen den Mehraufwand für Sie

Montagedokumentation-AbsturzsicherungenIm Jahr 2012, als das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Zuge der halbjährlichen Überarbeitung seiner Bauregelliste die Zulassung von Anschlageinrichtungen verschärfte, wurde das Thema Absturzsicherung um einiges komplexer. Seitdem müssen Anschlageinrichtungen und Absturzsicherungen, die dauerhaft an der Gebäudehülle befestigt werden, vom DIBt zugelassen werden. Zudem ist eine umfassende Montagedokumentation erforderlich. Das bedeutet, dass Monteure von Absturzsicherungen nicht nur der sog. PSA-Richtlinie, mit vollem Namen: „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Paramentes und des Rates“ (ehem. 89/686/EWG) und DIN-Norm für Dokumentation EN 795:2012 folgen müssen, sondern auch den Bestimmungen für die DIBt-Zulassung. Die Monteure sehen sich daher mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand konfrontiert, den viele gar nicht bewältigen können oder wollen. amh bietet seit mehr als 20 Jahren seinen Kunden die Planung, Montage und Dokumentation von Absturzsicherungen als Komplettleistung an. Ein Konzept, das allen Parteien ein Höchstmaß an Sicherheit vor Absturz gewährleistet. Mehr lesen

Planung und Zertifizierung von Absturzsicherungen – Kerndienstleistungen von amh Berlin

Planung und Zertifzierung von AbsturzsicherungenJedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund eine Million Unfälle am Arbeitsplatz, etwa 1.000 enden sogar tödlich. Arbeitssicherheit ist deshalb ein Thema, für das sich jeder sensibilisieren sollte. amh  Flachdach-Sicherungs GmbH leistet dazu seit über 30 Jahren einen wichtigen Beitrag: Mit hochwertigen Absturzsicherungssystemen sorgen wir für ein sicheres Arbeiten und Bewegen auf Gebäudedächern. Das Besondere dabei ist, dass wir Höhensicherungsgeräte wie Geländer, Seilsicherungssysteme oder Anschlagpunkte und ähnliche Produkte nicht nur herstellen, sondern diese auch selbst planen, montieren und zertifizieren. Ob Servicemonteure, Facility Manager oder Reinigungskräfte – jeder sollte vor einem Absturz vom Dach durch eine professionelle Absturzsicherung von amh gesichert sein. Erfahren Sie jetzt alles über unsere Kerndienstleistungen.

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