Absturzsicherungen

amh Flachdach-Absturzsicherungen – sicher, flexibel, zugelassen

 

Unsere Mission ist es Dächer sicherer zu machen. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung haben wir eine eigene Flachdach-Absturzsicherung entwickelt, die höchsten Ansprüchen genügt. Unsere Absturzsicherung kann an nahezu allen Flachdächern, sowie an Fassaden, fahrbaren Kränen und auch für Über-Kopf-Arbeiten montiert werden. Mit der amh Flachdach-Sicherung sind Sie gleich mehrfach auf der sicheren Seite: Sie minimieren das Absturzrisiko bei gleichzeitig höchstmöglicher Bewegungsfreiheit und können auf ein hochqualitatives Produkt vertrauen, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt.

Die Absturzsicherungen, aus verzinktem Stahl oder durchgehend aus Edelstahl gefertigt, dienen als Anschlagpunkt zum Anschlagen der persönlichen Schutzausrüstung, um einem Absturz vorzubeugen. Unsere Absturzsicherungen sind Made in Germany und verfügen über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Ü-Zeichen).

Als Ihr zertifizierter Dienstleister rund um das Thema Flachdachsicherung sind wir außerdem befugt, die jährliche Prüfung und Zertifizierung Ihrer bestehenden Anschlageinrichtungen und Seilsicherungssysteme durchzuführen.

Die jährliche Prüfung von Absturzsicherungen ist für die dauerhafte Sicherheit unerlässlich. Zudem ist sie gemäß der DGUV Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ und DGUV Regel 112-198 vorgeschrieben.

 

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Vorteile der amh Flachdach-Absturzsicherung auf einen Blick:

  • Planung & Montage, Wartung, Zertifizierung & Prüfung aus einer Hand
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Ü-Zeichen)
  • Nutzung für horizontale Anwendungen auf dem Dach und an der Fassade
  • Über-Kopf-Anwendungen möglich
  • bis zu 3 Personen bei der Nutzung als Einzelanschlagpunkt
  • Lieferung inkl. zugelassener Befestigungstechnik
  • Verzinkte Absturzsicherungen: Nutzung als Anschlagpunkt zum Abseilen
  • Edelstahl-Absturzsicherungen: Geringeres Gewicht im Vergleich zu herkömmlichen Flachdachabsturzsicherungen

Flachdachsicherung von amh – immer die richtige Lösung

Wir verfügen mit unseren zugelassenen und in Deutschland gefertigten Absturzsicherungen nicht nur über hervorragende Produkte, sondern bieten Ihnen auch zusätzlichen Service rund um die Sicherheit auf Ihrem Dach. Wir planen Ihre Absturzsicherung individuell und können auch auf Sonderwünsche und spezielle Bedürfnisse eingehen. Die Montage wird von eigenen erfahrenen Dachdeckern und Industriekletterern ausgeführt. So bieten wir Ihnen höchstmögliche Sicherheit – für Ihre Absturzsicherung und Ihr Dach.

Bei amh erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Von der Planung über Montage und Zertifizierung bis hin zu Wartung und Prüfung. Bei amh haben Sie für alle Bereiche einen qualifizierten und kompetenten Ansprechpartner. Unsere ausgebildeten Dachdecker und Industriekletterer bieten vollumfängliche Sicherheit sowohl hinsichtlich der Montage der Absturzsicherung als auch hinsichtlich der Integrität der Dachoberfläche

Bieten unsere Standardprodukte einmal nicht die passende Lösung für Ihre Anwendung, sind Fantasie und Ingenieurskunst gefragt. Wir sind es gewohnt, für knifflige Anforderungen ebenso sichere wie wirtschaftliche Individuallösungen zu entwickeln. Unsere Flachdach-Absturzsicherungen, natürlich Made in Germany, werden ständig überprüft und sind durch das DIBt zugelassen als Bauprodukt gemäß Bauproduktenverordnung.

amh_Flachdach_Absturzsicherungen

Auswahl der richtigen Absturzsicherung (Seilsystem / Anschlagpunkte)

Für die Auswahl der korrekten Absturzsicherung benötigen Sie folgende Informationen:

  • Montageuntergrund, Art und Dicke / Tiefe (Beton, Metalldach, etc.)
  • Höhe und Art der Dämmschicht
  • Art /Hersteller der Dachabdichtung (Folie, Bitumen, etc.)
  • Höhe der Auflageschicht (Gründach, Kies, etc.)

Hinweis: Die Flachdach-Richtlinie schreibt vor, dass sämtliche Dachdurchdringungen min. 150 mm aus der wasserführenden Schicht abgedichtet werden müssen.

Für die Berechnung der benötigten Höhe der Anschlageinrichtung ergibt sich daher:

Beispielberechnung

Dachuntergrund —— Betondach
Höhe des Dachaufbaus 220 mm Dachaufbau
(Dämmung & Abdichtung) gerundet
auf den nächsten 100er = 220 = 300
+ 200mm + 200mm
= benötigte Höhe der
Absturzsicherung = 500mm

 

Benötigte Stütze: Typ 3 (zur Montage auf Betondach) mit Bauhöhe 500mm → Typ 3-500!

Jetzt beraten lassen. Senden Sie uns Ihre Anfrage per Mail oder telefonisch unter: +49 (30) 93 95 36-0

Hintergrundinformationen Absturzsicherungen

2012: Neuaufnahme von Absturzsicherungen in die Bauregelliste

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Aufgabe, die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten in den Bauregellisten aufzustellen und im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bekannt zu machen.

Samh-Absturzsicherungen-ü-zeichen-Preview-360eit 2012 gibt es eine überarbeitete Bauregelliste, die auch Absturzsicherungen gemäß der DIN EN 795:2012 Klassen A, C und D den Bauprodukten zurechnet, da Sie üblicherweise fest am oder im Gebäude verankert werden oder für den dauerhaften Verbleib bestimmt sind. Fortan müssen sämtliche Absturzsicherungen zusammen mit der jeweiligen Befestigung für unterschiedliche Untergründe geprüft werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erfolgt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Produktes, durch Vergabe des Ü-Zeichens. Bauprodukte die nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, dürfen nicht fest im oder am Gebäude installiert werden, da sonst ein Mangel eingebaut wird.

Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Absturzsicherungen auf das Ü-Zeichen des DIBt.

Gesetze und Richtlinien

Absturzsicherungen sind Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen von Höhenarbeitsplatzen, wie zum Beispiel Flachdächern, verhindern. Schon mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, Gebäudeeigentümer und Betreiber, ihre Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Wie genau Einrichtungen ausgeführt sein müssen, um die Zulassung als adäquate Schutzeinrichtung zu erhalten, wird in den nachrangigen Verordnungen, technischen Regeln und den Vorschriften der DGUV (Dachverband der Berufsgenossenschaften) sowie den technischen Bestimmungen für Bauprodukte ausgeführt.

 

Neben den Vorschriften ASR A2.1 und TRBS 2121 besagt auch die DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten (BGV C 22), Teil II in §12: »Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern.« Ab einer Fallhöhe von drei Metern ist bei Gebäuden zu gewährleisten, dass Sicherungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die DIN 4426 sowie die DIN EN 795 geben darüber Auskunft, wie Sicherungseinrichtungen auf dem Dach beschaffen sein müssen.

 

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