Besteht eine Verpflichtung zur Einweisung bei Arbeiten auf Dächern durch den Betreiber?

Ja, die Verpflichtung zur Durchführung einer Unterweisung / Schulung von Mitarbeitern, die das Dach als gesonderten Gefahrenbereich betreten, ergibt sich initial aus dem ArbSchG sowie nachrangig aus den ASR A2.1. Im Anhang finden Sie Muster für einen Begehungsschein eines Kunden der amh. Hier könnte auf Seite 4 oben erwähnte Bestätigung durch den Mitarbeiter des Dienstleisters ein-gefügt werden.

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